Seit Anfang 2005 ist es in verschiedenen EU-Länder Pflicht,
eine Warnweste mitzuführen. Nach der neuen Vorschrift müssen die
Fahrer von Kraftfahrzeugen, eine Warnweste anziehen, wenn sie bei
einem Unfall oder einer Panne auf Landstraße oder Autobahn aus dem
Auto aussteigen, um etwa das Warndreieck aufzustellen oder die Polizei
anzurufen. Wird die Vorschrift ignoriert, drohen zum Teil hohe
Geldbußen. Eine einheitliche EU-Regelung ist allerdings noch nicht
in Sicht. Für Motorradfahrer gilt die Regelung nicht.
in Belgien
Deutschland (nur für gewerblich genutzte Fahrezeuge)
Finnland Frankreich Italien Kroatien (seit 01/2006) Montenegro
Norwegen (nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kennzeichen)
Österreich Portugal (nur für Fahrzeuge mit portgiesischem Kennzeichen)
Slowakei Spanien
Tschechien (nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge)
In einigen Ländern ist nicht nur das Tragen, sondern bereits das Mitführen der Weste Pflicht. Wer bei einer
Verkehrskontrolle keine Weste vorzeigen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen.
In Deutschland gilt bisher eine Warnwestenpflicht nur für den
gewerblichen Güter- und Personenverkehr.
Die reflektierenden Westen, die mit dem gültigen EU-Kontrollzeichen
EN 471 versehen sein müssen, gibt es in den Farben Rot, Orange oder Gelb.
Die deutschen Versicherer raten, eine Warnweste griffbereit
im Fahrzeuginneren (z. B. im Handschuhfach) aufzubewahren.
Um die eigene Sicherheit bei einer Panne oder bei einem Unfall zu
erhöhen, sollte die reflektierende Weste bereits beim Verlassen des
Fahrzeugs am Unfallort getragen werden.