Das Warndreieck (in Österreich und der Schweiz auch Pannendreieck)
gehört neben der Warnleuchte und der Warnblinkanlage
(in Österreich lautet die amtliche Bezeichnung Alarmblinkanlage)
zu den Einrichtungen an und in einem Kraftfahrzeug, die zur
Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen verwendet werden.
Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten sehen zum Teil eine
Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks in Kraftfahrzeugen vor
(in Deutschland nach § 53a StVZO).
Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken ähnlich
einem Katzenauge und einem standsicheren Fuß.
Zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle im Straßenverkehr
wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.
Dazu entnimmt man das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone seiner
Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man
es später vergisst, sollte man die Verpackung auf den Fahrersitz legen.
Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Rand oder
neben der Fahrbahn (wenn vorhanden: hinter einer Leitplanke) dem
Verkehr entgegen.
Außerdem sollte man, wenn auch noch nicht überall vorgeschrieben,
dabei eine Warnweste anziehen.
Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Pannenstelle ergibt sich aus
der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten
(vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven). Grundsätzlich ist ein
angemessener Abstand zu wählen.