Bekämpft nahezu alle Unkräuter und Ungräser
Blattwirkung und wurzeltiefe Wirkung
Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet,
jedoch zur Abtötung von Rasen und Unkräutern zur
Erleichterung der Neueinsaat geeignet
Nicht bienengefährlich (B4)
360 g/l Glyphosat(486 g/l Isopropylamin-Salz)
Roundup LB Plus Unkrautfrei zur systemischen,
wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern.
Anwendbar auf gärtnerisch genutzten Wegen und Plätzen
(genehmigungspflichtig), unter Kernobst und Zierpflanzen.
Zur Abtötung von Rasen und Unkräutern zwecks Erleichterung der Neueinsaat.
Gut bekämpfbar: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut,
Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß,
Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille,
Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde,
Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich,
Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde.
Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.
Nicht bekämpfbar: Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer,
Kleine Brennnessel, Weißklee, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet.
Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten.
Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm
verwenden, da Schäden möglich.
Nach 7 bis 10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein.
Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht.
Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.
Streichverfahren:
Einzelne Unkräuter (wie Winden) auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig) können mit Roundup LB Plus Unkrautfrei mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml Wasser geben (für mindestens 30 qm) und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.